Decathlon Pro Partnerschaftsprogramm - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Überarbeitung: 03.09.2024

Präambel

Decathlon Schweiz ist Teil der Decathlon-Gruppe, einem führenden Entwickler, Hersteller und Einzelhändler von Sport- und Outdoor-Artikeln. Decathlon Schweiz verkauft diese Sport- und Outdoor-Artikel über seine Einzelhandelsgeschäfte und Online-Kanäle an Kunden in der Schweiz.

Decathlon Schweiz bietet Mitgliedschaften in seinem Decathlon Pro Programm an. Solche Mitgliedschaften ermöglichen es Sportvereinen, Cashback-Zahlungen bzw. Gutscheine auf Decathlon-Produktkäufe zu erhalten, die von ihren Vereinsmitgliedern getätigt werden. Um solche Cashback-Zahlungen zu erhalten, sollen die Mitglieder des Sportvereins ihre persönlichen Decathlon-Mitgliedschaften mit dem Decathlon Pro-Konto des Sportvereins verknüpfen.

1. Anwendung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Decathlon Sports Switzerland SA, Rte de Meyrin 171, 1214 Vernier (nachfolgend "Decathlon Schweiz") und der juristischen Person (nachfolgend "der Partner" oder "Sportverein"), die hiermit ein Konto (nachfolgend "das Konto") auf der Decathlon Pro Plattform (nachfolgend "die Plattform") beantragt.

Der Partner beantragt ein Konto auf der Plattform, indem er die angeforderten Informationen in das digitale Formular eingibt und auf "Beantragen" klickt. Das Konto des Partners wird daraufhin von Decathlon Schweiz erstellt und bestätigt.

Decathlon Schweiz kann nach eigenem Ermessen Anträge auf Erstellung eines Kontos ablehnen.

2. Das Decathlon Pro-Konto des Partners

Nach der Erstellung des Kontos soll der Partner seine Mitarbeiter bzw. Mitglieder (nachfolgend "Vereinsmitglieder") auffordern, ihre persönlichen Decathlon-Mitgliedschaften mit dem Konto zu verknüpfen. Der Klarheit halber sei erwähnt, dass Vereinsmitglieder das Recht, aber nicht die Pflicht haben, ihre persönliche Mitgliedschaft mit dem Konto zu verknüpfen. Käufe von Vereinsmitgliedern, die ihre Decathlon-Mitgliedschaft nicht mit dem Konto verknüpft haben, sind vom Cashback-Verfahren ausgeschlossen.

Der Partner stellt sicher, dass keine dritten Personen, die keine Vereinsmitglieder sind, ihre Decathlon-Mitgliedschaft mit dem Konto verknüpfen.

3. Cashback-Verfahren

  • 3.1. Für jeden vom Partner oder einem Vereinsmitglied getätigten Kauf wird ein Cashback (nachfolgend "Cashback") dem Konto des Partners gutgeschrieben.
  • 3.2. Der Partner erhält einen personalisierten Login für das Konto.
  • 3.3. Der Basis-Cashback-Satz beträgt 5% auf Käufe, die vom Partner oder einem Vereinsmitglied getätigt werden. Zusätzlich erhöht sich der Cashback-Satz nach jeweils 12 Monaten um 0,5%, bis der Cashback-Satz ein Maximum von 7% erreicht hat.
  • 3.4. Cashback auf Käufe des Partners oder eines Vereinsmitglieds wird auf den Nettowert des Kaufbetrags berechnet, einschließlich Käufe von rabattierten Produkten. Abzüge vom Cashback werden für zurückgegebene Produkte entsprechend deren Nettowert vorgenommen.
  • 3.5. Vereinsmitglieder müssen bei Käufen ihre Decathlon-Mitgliedschaft angeben. Decathlon Schweiz wird den getätigten Kauf des Vereinsmitglieds automatisch dem Konto des Partners zuordnen. Eine vorübergehende Aussetzung der vorgenannten Zuordnung, z.B. im Falle technischer Störungen, bleibt vorbehalten.
  • 3.6. Cashback wird nicht nur auf Produktkäufe im Geschäft und online gewährt, sondern auch auf andere Dienstleistungen von Decathlon wie Produktvermietungen oder Produktwartungs- oder Vermietungsdienstleistungen. Cashback wird nicht auf den Kauf von Marketplace- und Second-Life-Produkten gewährt.

4. Cashback-Einlösung

  • 4.1. Der auf dem Konto des Partners angesammelte Cashback-Betrag kann nur vom Partner und nur in Form von Decathlon-Geschenkkarten eingelöst werden. Alle Decathlon-Geschenkkarten sind übertragbar.
  • 4.2. Der Cashback-Betrag kann vom Partner jederzeit in Form von Decathlon-Geschenkkarten eingelöst werden.
  • 4.3. Der Partner hat das Recht und die Pflicht, einen Administrator zu benennen, der online auf das Konto zugreifen kann, einschließlich aller relevanten Informationen zum Konto. Die Bereitstellung zusätzlicher Logins, z.B. für Vereinsmitglieder, ist nicht möglich.

5. Laufzeit

5.1. Die Laufzeit eines Kontos beträgt mindestens ein Jahr. Danach kann das Konto mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende jeden Monats gekündigt werden.

5.2. Im Falle einer Kündigung des Kontos hat der Partner das Recht, dass der gesamte angesammelte Cashback in Form von Decathlon-Geschenkkarten ausgezahlt wird.

5.3. Bei Missbrauch des Kontos des Partners, z.B. wenn der Partner Cashback auf seinem Konto durch Personen sammelt, die keine Vereinsmitglieder sind, hat Decathlon Schweiz das Recht, das Konto des Partners bzw. die Zusammenarbeit mit dem Partner mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In solchen Fällen des Missbrauchs hat Decathlon Schweiz das Recht, den Cashback-Betrag des Partners ganz oder teilweise zu reduzieren.

6. Austritt von Vereinsmitgliedern

  • 6.1. Der Partner stellt sicher, dass Personen, die aus welchen Gründen auch immer aufhören, Vereinsmitglieder des Partners zu sein, vom Konto des Partners entknüpft werden.
  • 6.2. Wenn ein Vereinsmitglied seine persönliche Decathlon Schweiz-Mitgliedschaft mit einem Konto eines anderen Partners von Decathlon verknüpft, endet die Vereinsmitgliedschaft dieser Person beim Partner automatisch.
  • 6.3. Am Ende jedes Vertragsjahres hat Decathlon Schweiz das Recht, die Vereinsmitgliedschaften des Partners zu überprüfen und möglicherweise Personen vom Konto des Partners auszuschließen. Alternativ kann Decathlon Schweiz auch alle Vereinsmitglieder vom Konto des Partners entknüpfen und den Partner auffordern, sicherzustellen, dass seine Vereinsmitglieder ihre Decathlon-Mitgliedschaft erneut mit dem Konto verknüpfen.

7. Geistiges Eigentum und Persönlichkeitsrechte

  • 7.1. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass Decathlon Schweiz Bilder des Partners für Marketingzwecke verwenden kann. Wenn möglich, soll der Botschafter proaktiv Bildmaterial zur Verfügung stellen, das Decathlon-Produkte und Vereinsmitglieder zeigt, an Decathlon Schweiz.
  • 7.2. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass Decathlon Schweiz vom Partner zur Verfügung gestelltes Bildmaterial für Marketingzwecke verwenden kann, es sei denn, der Partner erklärt bei der Bereitstellung des Bildmaterials etwas anderes. Decathlon Schweiz hat das Recht, das Bildmaterial für die Dauer dieser Vereinbarung und darüber hinaus zu verwenden.
  • 7.3. Der Partner versichert, dass an Decathlon Schweiz zur Verfügung gestelltes Bildmaterial keine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt und dass Decathlon Schweiz solches Bildmaterial ohne Einschränkungen verwenden kann. Insbesondere hat Decathlon Schweiz das Recht, Bildmaterial für die Erstellung abgeleiteter Werke zu verwenden, z.B. durch Kürzung von Videos, Hinzufügen von Logos, visuellen Effekten oder Musik.

8. Verschiedenes

  • 8.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten alle Vereinbarungen zum Gegenstand zwischen den Parteien. Mündliche Ergänzungen bestehen nicht. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden.
  • 8.2. Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt bestehen, falls eine oder mehrere einzelne Klauseln unwirksam sind oder werden.
  • 8.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ihre Gültigkeit und Auslegung unterliegen Schweizer Recht unter Ausschluss aller Normen, die auf ausländisches Recht verweisen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Lausanne, Schweiz.